Teilnahmebedingungen
Worum geht es beim Swiss Print Award?
Mit einem Swiss Print Award werden Schweizer Druckobjekte ausgezeichnet, die bei Auftraggebern, Machern und Nutzern die «Lust auf Print» wecken und zu exzellenten Leistungen in der Kreativ- und Druckbranche, im Dienstleistungsbereich und in der Industrie motivieren. Ziel ist es, mit dem Swiss Print Award den Erfolg der Print-Kommunikation einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen und herausragende Leistungen der Branchenvertreter zu würdigen.
Die nationale Fachjury setzt sich aus Vertretern unterschiedlichster Branchen zusammen. So wird eine vielschichtige, unabhängige und transparente Bewertung der Einreichungen nach verschiedenen Kriterien sichergestellt.
Wer kann beim Swiss Print Award teilnehmen?
Teilnehmen können alle Schweizer Unternehmen, die als Auftragnehmer Projekte realisiert haben oder auftraggebende Unternehmen (Kunden) sind. Die Projekte müssen in der Schweiz konzipiert und realisiert worden sein.
Teilnehmen können auch ausländische Unternehmen, deren Projekte in der Schweiz für einen Schweizer Kunden realisiert wurden.
Welche Objekte können eingereicht werden?
Für die Awards 2025 können Projekte eingereicht werden, die im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 veröffentlicht und/oder umgesetzt worden sind. Form, Umfang, Grösse, Produktionstechnik etc. spielen keine Rolle.
Das selbe Projekt kann nur einmal und in nur einer Kategorie eingereicht werden (zu den Kategorien).
Bewertungskriterien der Jury
Die Jury bewertet das Zusammenspiel von Konzept, Form und Umsetzung. Der Fokus liegt dabei auf druckspezifischen Besonderheiten, deren gestalterischer Qualität sowie dem Potenzial, die avisierte Zielgruppe auch wirklich zu erreichen – und gegebenenfalls die gewünschte Reaktion auszulösen. Und vor allem: Lust auf Print zu machen.
Was gewinnt man mit einem Swiss-Print-Award?
Wer einen Swiss Print Award erhält, kann sich über eine prestigeträchtige Auszeichnung mit grosser Breitenwirkung und über ein auch bei Auftraggebern anerkanntes Label für hohe Qualität in Konzeption, Ausgestaltung und Produktion freuen.
Wie reiche ich ein Objekt ein?
Ablauf: Auf der Swiss Print Award Website können Sie Ihre Projekte für den Swiss Print Award 2025 über das entsprechende Formular anmelden (zum Anmeldeformular). Ist die Anmeldung erfolgt, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit den wichtigsten Instruktionen und Informationen zum weiteren Vorgehen.
Die Rechnung für die Teilnahmegebühr erhalten Sie per Post.
Wichtig: nur bezahlte Einreichungen werden bewertet.
Neu: pro Firma oder Einzelpersonen dürfen maximal fünf Einreichungen erfolgen.
Teilnahmegebühr
pro Objekt CHF 350.– (exkl. MwSt.) |
ohne Mitgliedschaft |
pro Objekt CHF 280.– (exkl. MwSt.) |
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Pro eingereichtes Projekt werden zwei kostenlose Eintrittstickets zur Swiss-Print-Award-Verleihung zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Nach Anmeldung des Objekts ist die Teilnahmegebühr auf jeden Fall geschuldet. Bei Rückzug der Objekteinreichung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Geforderte Unterlagen und Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist der 21. Februar 2025. Jedes angemeldete Objekt muss bis zum 28. Februar 2025 in zwei Exemplaren an die Adresse des Swiss-Print-Award eingereicht werden:
- viscom
- Swiss Print Award
- Weihermattstrasse 94
- 5000 Aarau
Einverständnis
Alle teilnehmenden Unternehmungen erklären sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden und leisten für die daraus entstehenden Verpflichtungen nachfolgende Rechtsgewähr
Die teilnehmenden Unternehmungen leisten Gewähr, dass sie mit Zustimmung der involvierten und dokumentierten Rechteinhaber über die Daten verfügen und diese der Jury und dem Verband zur Kenntnis geben dürfen. Diese Daten dürfen in der Folge auch in der Berichterstattung über den Wettbewerb sowie später im Rahmen der Berichterstattung über die Branche verwendet werden. Weiter leisten die teilnehmenden Unternehmungen dafür Gewähr, dass sie den Organisatoren des Swiss Print Award die zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkten, jedoch nicht exklusiven Verwendungsrechte an den zur Verfügung gestellten digitalen und analogen Daten von sämtlichen Texten, Bildern, Kennzeichen und Illustrationen übertragen dürfen und bei allen beteiligten Rechteinhabern die entsprechenden Verwendungsrechte eingeholt haben.
Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weder einzelne Exponenten des Swiss Print Award noch der Jury können im Zusammenhang mit dem Swiss Print Award und der den Award begleitenden Kommunikation belangt werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei deliktischem Handeln.
Die Jury behält sich das Recht vor, von den teilnehmenden Unternehmungen zusätzliche Informationen einzuholen. Ein Ausschluss vom Verfahren muss nicht begründet werden. Bei Rückzug der Projekteinreichung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.
Kontakt
- Swiss Print Award
- Paul Fischer
- T 058 225 55 00 | info@swiss-print-award.ch